Allgemein

Dieses Wettkampfreglement ist integraler Bestandteil des Vertrages zwischen Organisator und Teilnehmenden. Auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlicher Personen (Dritten) gilt das Wettkampfreglement. Der Organisator geht davon aus, dass diese Dritten der anmeldenden Person die Ermächtigung zur Anmeldung gegeben haben. Bei Anmeldung minderjähriger Teilnehmenden durch Dritte geht der Organisator davon aus, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

Wettkampf

Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik- Verbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt ist jede Person, die das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Das Ende des offiziellen Wettkampfs wird durch den Besenwagen bestimmt, der so unterwegs ist, dass er zum Zielschluss im Ziel eintrifft. Teilnehmende, die vom Besenwagen überholt werden, müssen die Startnummer abgeben und sind nicht mehr Teil des offiziellen Wettkampfes.

Die Zeitmessung erfolgt mittels eines in der Startnummer integrierten Chips. Die Startnummern sind ungefaltet, nach vorne gut sichtbar, auf der Brust zu tragen.

Den Anweisungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen von Teilnehmenden mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Fahrrädern und Inline Skates, sind nicht zugelassen. Auf der gesamten Laufstrecke gilt ein allgemeines Fahrverbot. Ein Mitführen von Hunden, Kinderwagen usw. ist nicht gestattet! Abkürzungen und andere unerlaubte Hilfsmittel sind untersagt. Eine Teilnahme mit Rollstuhl ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Über Disqualifikationen entscheidet die technische Leitung des Organisationskomitees endgültig.

Anmeldung und Mutationen

Die Anmeldung erfolgt nur online. Anmeldungen per Telefon oder per E-Mail werden nicht angenommen.

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, sich nicht an die von den Behörden und/oder vom Veranstalter vorgegebenen Schutzmassnahmen halten oder der Verdacht besteht, dass diese nach der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (wie Doping) an den Start gehen.

Der Veranstalter kann ein Teilnehmerlimit festsetzen. Falls dies erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Registrierungseingang gelistet. Bei einer allfälligen Reduktion der maximalen Teilnehmerzahlen durch behördliche Auflagen werden die Anmeldungen gemäss dieser Liste nach Registrierung angepasst.

Jegliche Änderungen der Anmeldung können nur online vorgenommen werden.

Zugangsbeschränkung, Annulation

Der Veranstalter kann den Zugang und die Teilnahme an der Veranstaltung gemäss den geltenden behördlichen Auflagen einschränken.

Für die Registration und die Produktion der Startnummer (mit Zeitmessung) entstehen Kosten in der Höhe von CHF 10.00 pro Anmeldung.

Startet ein Teilnehmende nicht, wird der Betrag von 10.- CHF in Rechnung gestellt. Da der Birslauf und die Sponsoren für Sportlerinnen und Sportler nicht zahlen können.

Kann Teilnehmende aufgrund von Symptomen oder Krankheit (mit oder ohne Arztzeugnis) nicht teilnehmen, wird der Betrag von 10.- CHF in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung per Mail vor dem Lauftag wird kein Betrag in Rechung gestellt.

Eine Übertragung der Startnummer auf eine andere Person ist aus Gründen des Contact Tracing nur am Lauftag vor Ort möglich.

Höhere Gewalt

Der Veranstalter ist berechtigt, die Durchführung der Laufveranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, anzupassen oder zeitlich und/oder räumlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die Durchführung der Laufveranstaltung zum ursprünglich festgesetzten Zeitpunkt auf Grund eines externen, unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Ereignisses höherer Gewalt unmöglich wird.

Informationen über die Durchführung des Birslaufs gibt die Webseite birslauf.ch Auskunft. Über eine kurzfristige Absage wird per SMS Service informiert.

Gesundheit

Nur wer gesund darf an der Veranstaltung anwesend sein. Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. Es wird empfohlen, während und nach dem Lauf genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Im Falle von Atemnot, Schwindel, Erschöpfung, starken Schmerzen und dergleichen sollte die Teilnehmenden den Lauf unterbrechen oder aufgeben. Veranstaltungsärzte und Sanitätspersonen können Läuferinnen jederzeit aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden. Personen über 35 Jahren, sowie Teilnehmende mit einer Vorgeschichte von Herz-, Kreislauf- oder Lungenerkrankungen oder anderer Risikogruppen wird empfohlen, sich regelmässig ärztlich untersuchen zu lassen.

Im Ziel befinden sich Sanitätspersonen für medizinische Hilfeleistungen. Die Hilfeleistungen an den Posten des Veranstalters durch Sanitätspersonen sind im inbegriffen. Eine allfällig notwendige ärztliche Behandlung auf Platz, den Transport in eine Klink und eine allfällige Behandlung in der Klinik ist nicht inbegriffen.

Haftung

Der Veranstalter und seine Partner übernehmen keine Haftung für Risiken der Teilnehmenden aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Die Teilnehmende sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.

Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl.

Doping

Läuferinnen und Läufer unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic.

Organisation

Organisator des Birslaufes ist der Laufsportverein Basel.

Gerichtsstand ist Basel.

Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten.

Abschlussbemerkung

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter Kontakt.

Stand: April 2024